Steuergestaltungsplanung zu Erbauseinandersetzungen
Entsteht aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge eine Erbengemeinschaft, so ist diese Gemeinschaft nicht selten auf Auseinandersetzung gerichtet. Steuerrechtlich handelt es sich hierbei meist um höchst komplizierte und konfliktträchtige Konstrukte. Aus diesem Grund sollten Erbengemeinschaften in der Nachfolgegestaltung möglichst vermieden werden.
Im Erbfall und dessen Vorbereitung begleiten wir die Vermögensnachfolge für Unternehmer, Unternehmen und vermögende Privatpersonen und helfen dabei, die rechtlichen und steuerlichen Folgen zutreffend einzuschätzen und strategisch zuverlässig steuern zu können.
Unsere Leistungen bei Erbauseinandersetzungen:
- Lösung von Steuerproblemen
- Immobilien- und Unternehmenskauf
- Unternehmensliquidationen